Öffentliche Auftraggeber treten als Bauherren für Gebäude und für Infrastrukturmaßnahmen auf. Bei Bebauungsplänen liefern sie Grundvorsetzungen für den Privaten Bauherren und für Bauträger / Gewerbe. Geotechnisch können wir Ihnen beispielweise folgende Leistungen für öffentliche Auftraggeber erbringen:

  • Flächengutachten für Neubaugebiete, für Erschließungsmaßnahmen, mit der allgemeinen Bebaubarkeit, mit der Ermittlung des vorliegenden Radonpotentials, mit altlasten- / abfalltechnischen Untersuchungen des Untergrundes u.v.m.
  • Hydrogeologische Gutachten zu möglichen Versickerungsleistungen von z.B. Sicker- / Regenrückhaltebecken und von Sickerpflastern sowie zur Feststellung der Grundwässerstände zu einem Stichtag bis hin zu langfristigen Grundwasserstandsmessreihen und deren Auswertung, z.B. zur Ermittlung des Bemessungswasserstandes.
  • Aufzeigen der ingenieurgeologischen Rahmenbedingungen für Linienbauwerke wie beispielweise für neue Straßenführungen, für neue Ver- und Entsorgungsleitungen, für Lärmschutzmaßnahmen u.v.m. in verschiedenen Streckenvarianten.
  • Fachtechnische Beratungen bei Abstimmungen zwischen den Behörden, den Bauherrschaften und der evtl. betroffenen Nachbarschaften.
  • Bodengutachten bzw. Baugrundgutachten für Bauvorhaben der öffentlichen Auftraggeber (z.B. für Brückenbauwerke, Unterführungen, Gebäude).
  • Begleitende beratende geotechnische Maßnahmen für Renaturierungsvorhaben wie beispielsweise Baugrunduntersuchungen, hydraulische und hydrogeologische Berechnungen und Bauüberwachung.

Wechselbeziehungen bei Baugrundgutachten

Ablauf unserer Gutachteraufstellung